Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 
 
ANWENDUNG

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Reservierungen und Verträge bezüglich der Mietobjekte die von „The Cottage Company, Jochen Binder und Gertrud Busemann GbR“, im Text TCC genannt, vermietet werden.

1.2
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff ‘Mieter’ die Person, die mit TCC eine Übereinkunft bezüglich Miete/Nutzung eines Mietobjekts trifft. Der Begriff ‘Nutzer’ (im folgenden auch ‘Gast’ genannt) kennzeichnet den Mieter und die von ihm angegebenen oder nicht angegebenen Personen, die das vom Mieter gemietete Mietobjekt und andere Einrichtungen nutzen.

1.3
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

2. BUCHUNGSANFRAGE UND VERTRAGSABSCHLUSS

2.1
TCC nimmt nur Buchung von Personen entgegen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Reservierungen von minderjährigen Personen sind ungültig.

2.2
Nach Eingang der Buchungsanfrage des Mieters sendet TCC innerhalb weniger Tagen eine von TCC unterschriebene Mietvereinbarung und ggf. eine Rechnung zu, falls das Mietobjekt in dem angefragten Zeitraum frei ist. Der Mieter sollte diese direkt nach Empfang auf ihre Richtigkeit überprüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten sind TCC unverzüglich mitzuteilen. Wenn der Mieter mit der Mietverein-barung einverstanden ist, sendet der Mieter diese unterschrieben zurück per Fax, Email oder auf dem Postwege.

2.3
Die Mietvereinbarung tritt nach Eingang des von beiden Vertragspartnern unterschriebenen Vertrags und nach Eingang der Vorauszahlung auf dem Konto des Vermieters in Kraft. TCC behält sich vor, im Falle verzögerter Rücksendung des unterschriebenen Vertrags bzw. ausbleibender Vorauszahlung von der Mietzusage zurückzutreten.

2.4
Der Vertrag regelt die Anmietung von Mietobjekten und/oder anderer Einrichtungen. Es handelt sich somit um einen Vertrag von beschränkter Dauer.
 
2.5
TCC stellt dem Mieter in manchen Unterkünften unentgeltlich ein Kontingent von verschiedenen, älteren Fahrrädern zur Verfügung. Die Nutzung dieser Fahrräder ist nicht Bestandteil der Mietvereinbarung. Ein Anspruch des Mieters auf einen einwandfreien, verkehrstauglichen Zustand der Fahrräder besteht nicht.
 

3. VERTRAGSÄNDERUNGEN

3.1
Sollte der Mieter nach Zustandekommen des Mietvertrags Änderungen im Vertrag vornehmen wollen, ist TCC nicht verpflichtet, diese zu akzeptieren. TCC kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und in welchem Ausmaß Änderungen angenommen werden. Die Akzeptanz solcher Änderungen seitens TCC wird an die Bedingung der Entrichtung angemessener Änderungskosten geknüpft.

3.2
Änderungen des Ankunftsdatums und/oder des Mietobjektes sind nach 50 Tagen vor Ankunft nicht mehr zulässig. In diesen Fällen werden Rücktrittskosten wirksam, wie in Artikel 13 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben.

3.3
Sollte der Mieter, nachdem ein Vertrag in Kraft getreten ist, von einem Teil dieses Vertrages zurücktreten wollen, gelten die Rücktrittsbedingungen wie beschrieben in Artikel 13.

4. EINHALTUNG DER VERTRAGSBEDINGUNGEN

4.1
Dem Mieter und anderen Nutzern ist es nicht erlaubt, das Mietobjekt unter welcher Bezeichnung und aus welchem Grund auch immer, anderen als den im Vertrag genannten Personen zum Gebrauch zu überlassen, es sei denn, dies wurde schriftlich mit TCC vereinbart.

4.2
Bis zum Reisebeginn kann der Mieter verlangen, dass dritte Personen in das Recht und die Pflichten aus dem Vertrag eintreten. In diesem Fall haften der Mieter sowie der neue Mieter gesamtschuldnerisch für den Reisepreis sowie die Mehrkosten.

5. PREISE

5.1
Der Mieter schuldet TCC den vereinbarten, in der Mietvereinbarung und ggf. in der Rechnung angegebenen Mietpreis.

5.2
Der Mietpreis versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In der Mietvereinbarung, bzw. in der Rechnung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen.

5.4
Erhöht sich nach Vertragsabschluss und dem mehr als vier Monate später liegenden Reisebeginn auf Grund geänderter gesetzlicher Vorschriften die Mehrwertsteuer und/oder Gebühren (wie z. B. Kurbeitrag), so erhöht sich dann auch um denselben Prozentsatz wie die Mehrwertsteuererhöhung und/oder Gebühren (wie z.B. Kurbeitrag) der Reisepreis; diese Erhöhung wird TCC spätestens 21 Tage vor Reisebeginn geltend machen.

6. ZUSÄTZLICHE KOSTEN

6.1
Zusätzlich zum Mietpreis hat der Mieter ggf. die Kurbeiträge und andere Nebenkosten zu zahlen. Diese zusätzlichen Kosten sind in der Mietvereinbarung ausgewiesen.

6.2
Der Kurbeitrag wird von der betreffenden Gemeinde festgelegt. Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, TCC den von der betreffenden Gemeinde/Stadt festgelegten und gültigen Tarif des Kurbeitrags zu bezahlen.

7. ZAHLUNGEN

7.1
Nach Rücksendung des unterschriebenen Mietvertrags zahlt der Mieter in der Regel eine Anzahlung auf den Mietpreis von 30 %. Die Zahlung der Mietvorauszahlung muss innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der von TCC unterschriebenen Mietvereinbarung beim Mieter erfolgen. Danach ist TCC nicht mehr an die Mietzusage gebunden.

7.2
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, muss der restliche in der Mietvereinbarung ausgewiesene Zahlbetrag spätestens bis zum Ende des Mietzeitraums bei TCC eingegangen sein. Es kann auch vereinbart werden, dass der restliche Zahlbetrag bei Mietbeginn in bar oder per Banküberweisung zu zahlen ist.

7.3
Findet die Bezahlung der fälligen Beträge nicht rechtzeitig statt, ist der Mieter unmittelbar nach Ablauf der Zahlungsfrist mit der Zahlung in Verzug. In diesem Fall wird TCC dem Mieter die Möglichkeit bieten, den geschuldeten Betrag innerhalb von 7 Tagen zu entrichten. Sollte die Zahlung auch dann ausbleiben, behält sich TCC das Recht vor, das gesetzliche Mahnverfahren zu beantragen. In diesem Fall haftet der Mieter für jeglichen Schaden, den TCC als Folge dessen erleidet oder erleiden wird.

7.4
TCC hat jederzeit das Recht, aus welchem Rechtsgrund auch immer, entstandene Forderungen an den Mieter mit den von Ihnen aus welchem Rechtsgrund auch immer bezahlten Beträgen zu verrechnen.

8. ANKUNFT UND ABREISE

8.1
Das angemietete Mietobjekt kann an dem in der Mietvereinbarung genannten, vereinbarten Ankunftstag ab 16.00 Uhr bezogen werden. Am von der Mietvereinbarung genannten, vereinbarten Abreisetag muss die Unterkunft bis 10.00 Uhr geräumt sein. Es können auch davon abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

8.2
Sollte vom Gast die Nutzung des Mietobjekts vor Ablauf des in der Mietvereinbarung angegebenen, vereinbarten Datums beendet werden, hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung (eines Teils des) Mietpreises und/oder der Kosten durch TCC. Sollten der Mieter eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen haben und die von der Versicherungsgesellschaft genannten Voraussetzungen erfüllen, kann der Mieter eine Schadensersatzforderung gemäß der vorzeitigen Abreise bei der Versicherungsgesellschaft einreichen.

9. HAUSORDNUNG

9.1
Alle Nutzer sind verpflichtet, sich an die durch TCC aufgestellten Hausregeln zu halten.

9.2
Jedes Mietobjekt darf maximal von der Anzahl Personen bewohnt werden, die in der Broschüre für das betreffende Mietobjekt vorgeschrieben ist.

9.3
Zwecks notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen gestatten die Mieter/Nutzer, dass während ihres Aufenthaltes Wartungsarbeiten an ihrem Mietobjekt oder an sonstigen Einrichtungen durchgeführt werden.

9.4
Der Mieter hat das Mietobjekt besenrein zu übergeben (d.h. kein schmutziges Geschirr hinterlassen, Bettwäsche abziehen und zusammenlegen, Küche und Kühlschrank aufräumen und Müllsäcke im Müllcontainer entsorgen).

9.5
Bei Zuwiderhandlungen gegen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Regeln, schwerwiegenden Vertragsverletzungen der Mieter/Nutzer, insbesondere Verstöße gegen die Hausordnung und nachhaltige Störungen des Hausfriedens, in einer Weise, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist und/oder bei der Nichteinhaltung der Anweisungen des Personals diesbezüglich hat TCC das Recht, den Mieter und jeden anderen Nutzer unverzüglich des Grundstückes zu verweisen. TCC behält in diesem Fall den Anspruch auf die Miete, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die TCC aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

9.6
Sollte TCC die ernsthafte Vermutung hegen, dass der Mieter eines Mietobjekts rechtswidrig handelt und/oder gegen die öffentliche Ordnung und/oder die guten Sitten verstößt, ist TCC oder dessen Erfüllungsgehilfe bevollmächtigt, sich Zugang zu dem Mietobjekt zu verschaffen.

10. HAUSTIERE

10.1
TCC kann dem Mieter/Nutzer erlauben, maximal ein bis zwei Haustiere mitzubringen. Sollte der Mieter und/oder andere Nutzer den Wunsch haben, Haustiere mitzunehmen, muss der Mieter dies sofort bei der Buchungsanfrage angeben. In diesem Fall wird dem Mieter von TCC ein Zuschlag in Rechnung gestellt. TCC behält sich das Recht vor, Haustieren - ohne Begründung - den Zutritt zum Mietobjekt zu verweigern. Das Mitbringen eines Hundekörbchens, sowie ein Flohhalsband für Hunde/Katzen sind verpflichtend.

10.2
Tiere, die in einem Käfig gehalten werden, sind gratis (müssen aber trotzdem bei der Reservierung angegeben werden).

11. NUTZUNG DES MIETOBJEKTS; INVENTAR

11.1
Der Mieter/Nutzer des Mietobjektes sind persönlich haftbar für die Einhaltung der Ordnung innerhalb und im Umfeld des Mietobjekts, für die Nutzung des Mietobjekts und des dazugehörigen Inventars. Die Mieter/Nutzer haben dafür zu sorgen, dass die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich behandelt werden. Dem Mieter werden vor Mietbeginn Haus- und Wohnungsschlüssel und ggf. Fahrradschlüssel übergeben für die der Mieter persönlich haftet.

11.2
Der Mieter ist verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber TCC geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden hat der Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden.

11.3
Zudem ist der Mieter stets persönlich haftbar für Schäden durch Bruch und/oder Verlust und/oder Beschädigung des Inventars und/oder Mietobjektes, es sei denn der Mieter kann nachweisen, dass der Schaden nicht ihm, anderen Nutzern oder Begleitern zuzuschreiben ist. Schäden, für welche der Mieter haftbar ist, müssen von diesem umgehend TCC gemeldet und noch vor Ort ersetzt werden.

12. INTERNETZUGANG

12.1
In einigen Unterkünften bietet der Vermieter dem Mieter und den durch ihn vertretenen Nutzern einen Internetzugang über WLAN. Der Mieter vertritt auch hierbei all seine Mitreisenden und ist im Gegenzug auch für diese verantwortlich. Alle hierbei genannten Rechte und Pflichten gelten gleichermaßen für alle Nutzer. Im weiteren Verlauf wird daher nur vom Mieter gesprochen.

12.2
Der Vermieter gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes eine Nutzung des WLAN- Zugangs zum Internet. Die Nutzung ist eine Serviceleistung und ist jederzeit widerruflich. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

12.3
Die Nutzung erfolgt durch Eingabe der Zugangsdaten. Die Zugangsdaten sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, die Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

12.4
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen können. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Nutzers. Für Schäden am PC des Nutzers, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.

12.5
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er
erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin.


13. RÜCKTRITTSKOSTEN

13.1
Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der den Mietvertrag in vollen Umfang erfüllt. Auch TCC wird bemüht sein einen Ersatzmieter zu finden, der den Mietvertrag vollumfänglich oder teilweise erfüllt.

13.2
Im Falle der Stornierung einer Mietvereinbarung fallen Rücktrittskosten an. Falls kein Ersatzmieter gestellt wird, kann der Vermieter als Entschädigung die Zahlung des oben genannten Mietpreises, vermindert um 2 % für jeden Tag zwischen Rücktritt und Mietbeginn, geltend machen. Rücktrittskosten können mit den Einnahmen, die mit Ersatzmietern erzielt werden, verrechnet werden.

13.3
Der Mieter kann sich gegen Rücktrittsrisikos versichern, indem er eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen.

13.4
Sollte der Mieter und die Nutzer innerhalb von 24 Stunden nach vereinbartem Anreisedatum ohne nähere Bekanntgabe nicht erscheinen, gilt Ihr Fernbleiben als Reiserücktritt.

14. HÖHERE GEWALT UND KÜNDIGUNG DURCH TCC

14.1
Höhere Gewalt auf Seiten TCC besteht dann, wenn die Erfüllung des Vertrags komplett oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft durch Umstände, die nicht in der Macht von TCC liegen, verhindert wird.

14.2
TCC kann den Mietvertrag kündigen, wenn unvorhersehbare und vom Vermieter nicht beeinflussbare Umstände eintreten, die die Nutzung des Mietobjektes zum vereinbarten Zeitpunkt unmöglich machen,

14.3
TCC wird versuchen in diesem Fall ein Ersatzangebot zu unterbreiten. Der Mieter ist berechtigt, das Ersatzangebot abzulehnen. In diesem Fall hat TCC das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Der Mieter hat dann Anspruch auf Erlass und/oder Rückerstattung des Mietpreises, bzw. des bereits bezahlten Teils des Mietpreises. In diesem Fall ist TCC nicht zu einer Schadensersatzleistung verpflichtet.

14.4
TCC hat jederzeit das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls bei der Reservierung persönliche Daten von Ihnen und/oder anderen Nutzern unvollständig und/oder nicht korrekt angegeben werden und diese Daten trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall hat TCC einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der dadurch entsteht, dass der Vertrag vorzeitig gekündigt werden musste.

15. HAFTUNG

15.1
TCC übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Schäden von oder an Gegenständen oder Personen jeglicher Art, die während oder infolge des Aufenthalts in einem der Mietobjekte entstehen.

15.2
Eine Haftung für Schäden, die sich durch entgangene Reisefreuden oder aus Betriebsunter-brechungs- und anderen Folgeschäden ergeben, ist grundsätzlich ausgeschlossen. TCC übernimmt weiterhin grundsätzlich nicht die Haftung für Schäden, auf die Schadensersatzansprüche aus einer Reiseversicherung und/oder Reiserücktrittsversicherung oder jeglicher anderer Versicherung besteht.

15.3
TCC haftet nicht für Störungen bei Dienstleistungen oder Mängel bei Dienstleistungen, die durch Dritte erbracht werden.

15.4
Die Haftung für materielle Schäden ist in jedem Fall auf maximal € 500,00 pro Mieter/ Nutzer pro Aufenthalt beschränkt.

15.5
Der Mieter haftet für alle Verluste und/oder Schäden am Mietobjekt und/oder am Eigentum von TCC, die während der Nutzung durch den Mieter und/oder andere Nutzer verursacht werden, ungeachtet dessen, ob dies als Folge einer Handlung oder einer Unterlassung durch den Mieter und/oder Dritte, die sich mit Ihrer Zustimmung auf dem Gelände des Mietobjektes befinden, geschieht. Dies gilt nicht für eine etwaige deliktische Haftung der Nutzer und/oder Dritter.

15.6
Der Mieter stellt TCC von allen Anspüchen bezüglich Schäden von Dritten frei, die (auch) auf eine Handlung oder Unterlassung Ihrerseits, anderer Nutzer, Ihren Mitreisenden oder Dritten, die sich mit Ihrer Zustimmung auf dem Parkgelände befinden, zurückzuführen sind.

15.7
Für alle außervertraglichen Schadensersatzansprüche wird die Haftung von TCC grundsätzlich ausgeschlossen.

15.8
TCC haftet nicht für Lärmbelästigungen durch Dritte bzw. andere Gäste.

15.9
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens.

15.10
Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Organe, Angestellte und Arbeitnehmer sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

16. REKLAMATIONEN

16.1
Trotz aller Bemühungen von TCC kann es vorkommen, dass der Mieter eine gerechtfertigte Beschwerde im Bezug auf seinen Aufenthalt haben. Diese Reklamation müss der Mieter an erster Stelle direkt und vor Ort der Betreuung des Mietobjektes melden. Sollte die Beschwerde nicht zur Zufriedenheit des Mieters abgehandelt werden, hat der Mieter bis spätestens einen Monat nach Verlassen des Mietobjektes die Möglichkeit, eine Beschwerde schriftlich bei TCC einzureichen. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung deliktischer Ansprüche. Die Beschwerde wird mit größter Sorgfalt bearbeitet. Alle vertraglichen Ansprüche verjähren im Übrigen innerhalb von zwei Jahren.

17. DATENSCHUTZ

17.1
Die Speicherung personenbezogener Daten werden benötigt TCC für die Gästeverwaltung. Der Datenbestand dient der Administration der Gäste.

17.2
Auf Wunsch wird TCC Daten der Mieter korrigieren, ergänzen, löschen oder abschirmen, sollten die Daten beispielsweise faktisch unkorrekt sein. Dies kann dazu führen, dass der Mieter Dienste von TCC oder einen Teil der Dienste nicht mehr in Anspruch nehmen können. Der Mieter hat das Recht, TCC dazu aufzufordern, mitzuteilen, ob persönlichen Daten bearbeitet werden.

18. ALLGEMEINES

18.1
TCC kann nicht für offensichtliche Druck- oder Satzfehler verantwortlich gemacht werden.

18.2.
Es findet deutsches Recht Anwendung.
 
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IMPRESSUM

 

          Herausgeber, inhaltliche Verantwortung:

 

The Cottage Company

Jochen Binder u. Gertrud Busemann GbR

Mozartstrasse 21

53115 Bonn

Tel. 0228-94779896

E-mail: binder@tcc-touristik.de

 

          Pflichtangaben gemäß §6 Teledienstgesetz (TDG):

 
Umsatzsteuer ID: DE297438292

 

          Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:

      

          Jochen Binder

          Mozartstrasse 21

          53115 Bonn

 

          Konzeption / Design / Realisierung:

         

          Projektfotos: Jochen Binder

 

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